Brandenburgisches Landesinstitut für Rechtsmedizin

Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Brandenburgisches Landesinstitut für Rechtsmedizin setzt sich dafür ein, die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Wir verbessern kontinuierlich die Benutzerfreundlichkeit für alle und wenden die entsprechenden Standards für die Zugänglichkeit an. Die Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite: vertrauliche-spurensicherung-brandenburg.de

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter vertrauliche-spurensicherung-brandenburg.de veröffentlichten Webseite zum Thema Medizinische Soforthilfe und vertrauliche Spurensicherung nach Vergewaltigung, betreut vom Brandenburgischen Landesinstitut für Rechtsmedizin.

 Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Webseite im Einklang mit den Bestimmungen des Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes (BbgBGG) sowie der Brandenburgischen Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BbgBITV) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Gemäß § 2 BbgBITV wird angenommen, dass Webauftritte und Apps barrierefrei sind, wenn die Anforderungen der harmonisierten Europäischen Norm (EN) 301 549 (in der aktuellen Version) erfüllt sind. Die EN 301 549 verweist auf die Anforderungen des inter- nationalen Standards der Web Content Accessibility Guidelines der Version 2.1 (WCAG 2.1) mit den Konformitätsstufen A und AA. Diese Anforderungen bilden den Kern der prüfbaren Erfolgskriterien ab.

Bemühungen zur Unterstützung der Barrierefreiheit

Das Brandenburgische Landesinstitut für Rechtsmedizin ergreift die folgenden Maßnahmen, um die Zugänglichkeit zu gewährleisten:

  • Barrierefreiheit ist Teil unseres Leitbildes.
  • Die Zugänglichkeit ist Teil unserer internen Richtlinien.
  • Die Barrierefreiheit ist in unsere Beschaffungspraxis integriert.
  • Ein Beauftragter für Barrierefreiheit oder Beamter wurden ernannt.
  • Für die Mitarbeiter wird eine kontinuierliche Schulung zur Barrierefreiheit angeboten.
  • Innerhalb des Unternehmens gibt es klare Ziele und Verantwortlichkeiten für die Barrierefreiheit.
  • Formale Methoden zur Qualitätssicherung der Zugänglichkeit existieren innerhalb des Unternehmens.
  • Wir beziehen Menschen mit Behinderungen in unsere Benutzertestprozesse ein.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit der der harmonisierten Europäischen Norm (EN) 301 549 (in der aktuellen Version) vereinbar. Die Unvereinbarkeiten sind nachstehend aufgeführt.

Nicht barrierefreie Inhalte

Trotz unserer Bemühungen können bei den Benutzern und Benutzerinnen einige Probleme auftreten. Dies ist eine Beschreibung der bekannten Probleme bei der Barrierefreiheit. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie ein Problem beobachten, das nicht aufgeführt ist.

Videos:

Unsere Videos haben derzeit kein Untertitel.

PDF-Dokumente:

Nicht alle PDF-Dokumente entsprechen den Vorgaben der Barrierefreiheit.

Kompatibilität mit Browsern und unterstützenden Technologien

Diese Website ist so konzipiert, dass sie mit den folgenden Browsern kompatibel ist:

  • Alle gängigen Browser in der aktuellen Version und mindestens deren Vorgängerversion
  • Internet Explorer (Windows) Versionen 7.0 bis 11.0
  • Microsoft Edge
  • Mozilla Firefox
  • Google Chrome
  • Safari

 

Diese Website ist so konzipiert, dass sie mit den folgenden unterstützenden Technologien kompatibel ist:

  • JAWS Screen Reader

Bewertungsmethoden

Brandenburgisches Landesinstitut für Rechtsmedizin hat die Barrierefreiheit dieser Webseite mit Hilfe der folgenden Methode bewertet: Selbsteinschätzung.

Die Webseite wurde zudem durch die Überwachungsstelle des Landes Brandenburg bewertet.

Feedback-Prozess

Wir freuen uns über Ihr Feedback zur Barrierefreiheit dieser Webseite. Bitte kontaktieren Sie uns auf eine der folgenden Arten:

Telefon: +49 0331 5685 0
E-Mail: [email protected]
Anschrift: Lindstedter Chaussee 6, 14469 Potsdam

Wir sind bestrebt, Ihnen innerhalb von drei Wochen eine Rückmeldung zu geben.

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie innerhalb eines Zeitraums von drei Wochen eine nicht zufriedenstellende oder keine Antwort aus oben genannter Kontaktmöglichkeit erhalten, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit des Landes Brandenburg zur Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Angaben und Maßnahmen wenden. Die Durchsetzungsstelle hat nach § 4 Abs. 3 BbgBITV die Aufgabe, das Recht der Bürgerinnen und Bürger auf barrierefrei gestaltete Websites und mobile Anwendungen gegenüber öffentlichen Stellen des Landes Brandenburg durchzusetzen. Die Durchsetzungsstelle prüft aus formaler und inhaltlicher Sicht die Anwendbarkeit eines Durchsetzungsverfahrens und ordnet im Einzelfall eine technische Überprüfung der Website oder mobilen Anwendung bei der Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Web- und Anwendungstechnologien im Land Brandenburg an. Das Durchsetzungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Kontakt
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
des Landes Brandenburg – Landesbehindertenbeauftragte | Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, Haus S
14467 Potsdam
E-Mail: [email protected]  
Telefon: 0331  866 50 48

Stand: März 2024

Notausstieg & Verwischen von digitalen Spuren

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