Brandenburgisches Landesinstitut für Rechtsmedizin
Wenn Sie sexualisierte Gewalt erfahren haben, sind Sie eventuell noch nicht bereit, sich direkt nach der Tat an die Polizei zu wenden. Doch unabhängig davon, ob Sie eine Anzeige erstatten möchten oder nicht, bedürfen Sie sofortiger ärztlicher Hilfe – auch wenn Sie zunächst keine sichtbaren Verletzungen bemerken. Bitte beachten Sie, dass biologische Spuren maximal bis zu 3 Tage nach der Tat gesichert werden können. Eine medizinische Untersuchung und Behandlung ist hingegen jederzeit möglich und notwendig.
Im Land Brandenburg haben Betroffene in 12 Partnerkliniken die Möglichkeit, vertraulich Spuren sichern zu lassen. Die Spurensicherung und anschließende 10-jährige Aufbewahrung des gesicherten Materials ist kostenlos. Auf Wunsch wird zudem der Kontakt zu Fachberatungsstellen der Opferhilfe Land Brandenburg e.V. vermittelt.
Der Zugang zur medizinischen Versorgung und optional zur Spurensicherung erfolgt unabhängig von einer polizeilichen Anzeige. Das Spurenmaterial wird gerichtsverwertbar gesichert, sodass Täter und Täterinnen auch noch später zur Verantwortung gezogen werden können. Es steht Ihnen frei, ob Sie den sexuellen Übergriff bei der Polizei zur Anzeige bringen möchten.
Es stehen Ihnen mehrere Wege offen.
1. Sofortige Anzeige bei der Polizei
Jede Anzeige zählt. – Trotz aller Bedenken möchten wir Sie in jedem Fall zu einer polizeilichen Anzeige ermutigen. Erst dadurch ist eine Strafverfolgung
möglich, und diese kann verhindern, dass sich die Tat wiederholt.
Wenn Sie sofort eine Anzeige erstatten wollen, wenden Sie sich zuerst an die Polizei (Telefon 110). Diese leitet alle erforderlichen Schritte ein.
2. Medizinische Soforthilfe & vertraulich Spuren sichern
Wenn Sie unentschlossen sind, ob Sie eine polizeiliche Anzeige erstatten möchten, wenden Sie sich möglichst zeitnah an eine der angegebenen Partnerkliniken. Dort werden neben der medizinischen Untersuchung und Behandlung auf Wunsch auch die Tatspuren vertraulich und gerichtsverwertbar gesichert. Manche Spuren lassen sich nur in einem sehr kleinem Zeitfenster sichern und danach nicht mehr nachweisen. Kommen Sie bitte möglichst ungewaschen und bringen Sie die zum Tatgeschehen getragenen Kleidungsstücke mit.
Das Spurenmaterial wird 10 Jahre lang anonymisiert aufbewahrt. Eine Anzeige gegen Ihren Willen erfolgt nicht, da die ärztliche Schweigepflicht gilt. Erst wenn Sie sich für die Erstattung einer Anzeige entscheiden, wird das Spurenmaterial an die Polizei übergeben.
3. Medizinische Soforthilfe ohne Spurensicherung
Wenn Sie keine Spurensicherung wünschen, sollten Sie sich trotzdem umgehend von einer Ärztin / einem Arzt untersuchen lassen. Eine Vergewaltigung bzw. sexualisierte Gewalt kann körperliche und seelische Schäden nach sich ziehen.
Ernst von Bergmann
Klinikum Potsdam
Telefon:
0331 / 24 15 50 51
Adresse:
Charlottenstraße 72,
14467 Potsdam
Alexianer St. Josefs-
Krankenhaus Potsdam
Telefon:
0331 / 96 82 11 12
Adresse:
Zimmerstraße 6,
14471 Potsdam
Asklepios Klinikum
Uckermark
Telefon:
03332 53-4190
Adresse:
Am Klinikum 1,
16303 Schwedt/Oder
GLG Werner Forßmann
Klinikum Eberswalde
Telefon:
03334 69-0
Adresse:
Rudolf-Breitscheid-Straße 100,
16225 Eberswalde
Helios Klinikum
Bad Saarow
Telefon:
033631 7-1111
Adresse:
Pieskower Straße 33,
15526 Bad Saarow
Immanuel Klinik
Rüdersdorf
Telefon:
033638 83-355
Adresse:
Seebad 82/83,
15562 Rüdersdorf bei Berlin
Klinikum Frankfurt (Oder)
Telefon:
0335 548-2710
(innerhalb Dienstzeiten)
Telefon:
0335 548-1301
(außerhalb Dienstzeiten)
Adresse:
Müllroser Chaussee 7,
15236 Frankfurt (Oder)
Kreiskrankenhaus Prignitz,
Standort Perleberg
Telefon:
03876 30-30
Adresse:
Dobberziner Straße 112,
19348 Perleberg
Oberhavel Kliniken,
Standort Oranienburg
Telefon:
03301 66-3017
Adresse:
Robert-Koch-Straße 2–12,
16515 Oranienburg
Universitätsklinikum
Brandenburg an der Havel
Telefon:
03381 41-2900
Adresse:
Hochstraße 29,
14770 Brandenburg an der Havel
Universitätsklinikum
Ruppin-Brandenburg
Telefon:
03391 39-4515
Adresse:
Fehrbelliner Straße 38,
16816 Neuruppin
Brandenburg/Havel | T: 03381 224 855 |
Cottbus | T: 0355 729 6052 |
Frankfurt/Oder | T: 0335 665 9267 |
Neuruppin | T: 03391 512 300 |
Potsdam / Traumaambulanz | T: 0331 280 2725 |
Senftenberg | T: 03573 140 334 |
Projektwirkende
Das Angebot wird durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV) des Landes Brandenburg gefördert, vom Brandenburgischen Landesinstitut für Rechtsmedizin (BLR) koordiniert und kooperiert zu Fragen der psychosozialen Beratung von Betroffenen mit der Opferhilfe Land Brandenburg e.V.
Weiterführende Informationen zum Angebot „Medizinische Soforthilfe und vertrauliche Spurensicherung nach Vergewaltigung“ des Landes Brandenburg erhalten Sie hier.
Notausstieg & Verwischen von digitalen Spuren
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